AGB - VERTRAGS- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN LUV

Sehr geehrte Gäste, LUV bietet die Vermittlung und Verwaltung von Ferienwohnungen zwischen Vermietern/Eigentümern und Gästen an und hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, im Falle einer wirksamen Buchung, zwischen Ihnen (nachfolgend „Gast“) und LUV abgeschlossen und regeln zudem das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter („Vermieter“). Nachfolgende Regelungen bzgl. des Aufenthalts sowie der Rechte & Pflichten von Gast und Vermieter werden durch LUV als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen.

§ 1 Buchungsablauf / Vertragsabschluss; Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1. Mit der mündlichen, telefonischen, schriftlichen (z. B. per Mail) Buchung bietet der Gast dem Vermieter ggü. LUV als Vertreter, den Abschluss des Mietvertrages über die Fewo verbindlich an. Dieser kommt mit der Buchungsbestätigung seitens LUV (Annahmeerklärung) zustande.
1.2. Bei Buchungen die über das Internet oder externe Buchungsportale erfolgen, bietet der Gast ggü. LUV als Vertreter, durch den Klick auf den Button "anfragen“ den Abschluss des Mietvertrages über die Fewo verbindlich an. Die elektronische, automatisch zugesandte Bestätigung begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen des Mietvertrages, dies geschieht erst durch die Zusendung der Buchungsbestätigung von LUV an den Gast.
1.3. Bei verschiedenen Portalen sind Echtzeitbuchungen möglich. Die AGB der Portale sind für den buchenden Gast bindend, ebenso die damit entstehenden Nebenkosten. Werden über Portale gebuchte Wohnungen storniert, müssen diese Stornierungen über das jeweilige genutzte Portal erfolgen.

§ 2 Zahlungsabwicklung
2.1. LUV ist hinsichtlich aller Zahlungen (auch Rücktrittskosten, Kaution und sonstige Zahlungen) an den Vermieter inkassobevollmächtigt. Die Zahlungsbedingungen werden auf der Buchungsbestätigung angegeben. Meist ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises einschl. aller Zusatzleistungen, zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung per Überweisung fällig; die Restzahlung meist spätestens 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetag
2.2. Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei LUV nicht innerhalb der Fristen ein, kann seitens LUV der Rücktritt inkl. Festlegung der Rücktrittsgebühren erklärt werden. Ohne vollständige Bezahlung behält LUV sich eine Weitervermietung ohne vorherige Mitteilung vor.

§ 3 Rücktritt des Gastes, Umbuchung, Ersatzperson & Reiseversicherungen
3.1. Ein Rücktritt oder eine Umbuchung nach Abschluss des Vertrages haben in beiderseitigem Interesse schriftlich zu erfolgen. Es kann in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50 € (zzgl. der Buchungsgebühr) seitens LUV erhoben werden.
a) Bei einem Rücktritt bis zum 50. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises.
b) Bei einem Rücktritt vom 49. bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises.
c) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn 90% des Gesamtpreises.

3.2. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über LUV (z. B. Link in Mail, Internetseite) abgeschlossen werden.
3.3. Der Gast kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € eine Ersatzperson benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den abgeschlossenen Vertrag eintritt.

§ 4 Haftung / Kaution
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle Schäden LUV zu melden und ggf. zu ersetzen, die im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen während der Mietzeit entstandenen sind. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Haftpflichtversicherung des Gastes ist im Falle einer Buchung obligatorisch, um entstandene Schäden regulieren zu können.
4.2. Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die Nutzung von Stellflächen (z. B. Garage, Außenbereich, Fahrradräume) für jedwede Fahrzeuge, Fahrräder, Kinderwägen etc. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Betriebsanleitungen und Maße sind zu beachten. Eine Haftung durch LUV wird ausgeschlossen.
4.3. LUV ist berechtigt eine Kaution zu verlangen und diese (ggf. anteilig) einzubehalten, sollte die Ferienwohnung bei der Rückgabe Schäden aufweisen oder in einer Form zurückgegeben werden, die einen erhöhten Reinigungsaufwand notwendig macht.

§ 5 Einreisebestimmungen
5.1. Für Staatsbürger aus Ländern der EU und des Schengener Abkommens genügt für Deutschland ein gültiger Personalausweis bzw. Kinderausweis. Ausländische Gäste anderer Nationen wenden sich bitte an die jeweilige Vertretung/Konsulat/Botschaft.

§ 6 An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
6.1. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, kann die Ferienwohnung am Anreisetag um 15:00 Uhr, bzw. zu dem in den Reiseunterlagen genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
6.2. Soweit nichts anderes vereinbart, ist das Objekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Bitte ziehen Sie die Leihwäsche von den Betten ab, waschen Sie das Geschirr ab, räumen Sie die Spülmaschine aus und entsorgen Sie den Müll im Müllraum bzw. den Müllinseln (siehe Abreiseinfo).

§ 7 Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast
7.1. Die Überlassung der Wohnung dient nur zu Wohnzwecken und nur für die angemeldeten Personen.
7.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt unverzüglich schriftlich zu melden und ggf. zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitmieter, Familienangehörige usw. an dem Mietobjekt oder dem Inventar verursachen. Sollte mit der Beseitigung eingetretener Schäden ein Mietausfall verbunden sein, so haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter auch für den weitergehenden Schaden.
7.3. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.
7.4. Alle Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Bei Nichtbeachtung behält sich LUV eine Grundreinigungsgebühr sowie ggf. weitere Kosten für die Entfernung des Nikotingeruchs vor (mind. 350 €).
7.5. Der Nutzer verpflichtet sich, den Internetzugang weder zur Verbreitung, noch zum Abruf rechtswidriger Informationen oder anderweitig missbräuchlich zu nutzen. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht, wenn technische Störungen vorliegen.
7.6. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Werden abweichend vom Vertrag mehr Personen als vereinbart in die Wohnung aufgenommen, ist dies LUV unverzüglich anzuzeigen. LUV kann die Aufnahme der weiteren Personen ablehnen oder einen Aufpreis verlangen bzw. den Mietvertrag aufkündigen.
7.7. Der Wechsel bzw. die Aufnahme von Gästen über Nacht ist nicht gestattet – dies gilt auch für die Aufnahme/Nutzung von Parkplätzen und Gärten für Campingmobile o. ä. Eine Aufnahme bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung durch LUV.
7.8. Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit der Ferienwohnung stehen jedoch nicht zur vertraglichen Leistung gehören (siehe Beschreibung, dürfen nicht betreten werden.
7.9. Haustiere sind meist nicht erlaubt. Diese dürfen nur in Ausnahefällen und nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung seitens LUV mitgebracht werden. Auch bei Zustimmung durch LUV dürfen die Tiere nicht auf Betten, Sofas und sonstige Materialien.
7.10.Sollte der Mieter bei Anreise offensichtliche Mängel o. Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellen, müssen dieses schnellstmöglich LUV mitgeteilt werden. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird. In dringenden Fällen ist es dem Vermittler gestattet, die Wohnung zu betreten. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Gastes aus dem Vermittlungsvertrag, soweit LUV in der Lage gewesen wäre, Abhilfe zu schaffen.
7.11. Wird der Aufenthalt in der Ferienwohnung durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, kann der Gast den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn eine vom Gast bestimmte, angemessene Frist ohne Abhilfe verstrichen ist.
7.12. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit des Vermittlers genügt es, wenn sie gegenüber einem Mieter abgegeben wird.

§ 8 Haftung von LUV
8.1. Die Haftung von LUV für vertragliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag ist auf den dreifachen Preis des vom Gast für das vermittelte Ferienobjekt bezahlten Preises beschränkt.

§ 9 Hinweis zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung / Schlichtung, Rechtswahl & Gerichtsstand
9.1. Im Bezug auf die Vermittlungstätigkeit von LUV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung – dies bezieht sich auf das gesamte Rechts-und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und LUV. Als Gerichtsstand wird der Sitz von LUV vereinbart.
9.2. Der Vermieter bzw. LUV sind im Falle von Beanstandungen, die ihnen nach dem Aufenthaltsende übermittelt werden um eine zügige und kulante Erledigung bemüht, sind jedoch an keiner Einrichtung/Institutionen zur außergerichtlichen Streitbeilegung bzw. Schlichtung beteiligt.
9.3. Zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) (http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Beachten Sie bitte, dass die Meldung über diese Plattform nicht die Pflicht zur Anzeige aufgetretener Mängel und Störungen während des Aufenthalts nach Ziff. 7.10 (siehe oben) aufhebt.
9.4. Inhalt des Mietvertrages ist nur, was schriftlich vereinbart ist. Der Vertrag bleibt wirksam, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam sein sollten.